Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 21.09.24 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Vorstand Grüne Nürnberg (dort beschlossen am: 03.09.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.09.2024, 21:25 |
A4: Bestätigung der bestehenden Arbeitskreise gemäß § 11 der Satzung
Antragstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Alle derzeit bestehenden Arbeitskreise (AKs) der Partei werden gemäß § 11 der
Satzung offiziell bestätigt und anerkannt. Dies betrifft folgende Arbeitskreise:
AK Bildung, Soziales, Integration & Menschenrechte
AK Digitales & Medien
AK Europa
AK Gleichstellung
AK Klimaschutz & Energie
AK Kultur
AK silberGRÜNE
AK Stadtentwicklung
AK Umwelt & Naturschutz
AK Vielfalt
AK Wirtschaft & Finanzen
AK Verkehr
Begründung
Gemäß § 11 der neu beschlossenen Satzung sind Arbeitskreise (AKs) autonome, inhaltlich arbeitende Fachgruppen, die regelmäßig tagen und auf der Grundlage der Grundsätze und Beschlüsse der Partei arbeiten. Die Bildung eines Arbeitskreises auf Kreisverbandsebene erfordert die Zustimmung der Mitgliederversammlung sowie eine Bekanntmachung der Ziele des Arbeitskreises gegenüber den Mitgliedern.
Um sicherzustellen, dass die bestehenden Arbeitskreise satzungskonform sind, ist es notwendig, sie von der Mitgliederversammlung offiziell bestätigen zu lassen. Durch die Bestätigung der bestehenden Arbeitskreise werden diese formell legitimiert, ihre Arbeit fortzuführen und sich an die in § 11 festgelegten Rahmenbedingungen anzupassen.